Impressum

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Wichtige Kundeninformationen über die OVB Beraterin Suzana Sonnenberg in Waiblingen-Beinstein

Suzana Sonnenberg
Bezirksleisterin für die OVB
Endersbacherstr. 49, 71334 Waiblingen
Versicherungsvermittler-Registernummer: D-4P69-T3EQJ-48

Suzana Sonnenberg ist ein Versicherungsvertreter mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO, eingetragen in das Vermittlerregister gemäß § 34d Abs. 10 GewO, Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelung: § 34 d GewO, §§ 59 – 68 VVG, VersVermV

Diese berufsrechtlichen Regelungen können Sie auf folgender Internetseite einsehen: www.gesetze-im-internet.de

Zuständige Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 20050

Finanzanlagenvermittler-Registernummer: D-F-175-V4KK-61

Suzana Sonnenberg ist ein Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnispflicht nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 GewO, eingetragen in das Vermittlerregister gemäß § 34 f Abs. 5 GewO

Zuständige Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 20050

Immobiliardarlehensvermittler-Registernummer: D-W-175-YRM2-85

Suzana Sonnenberg ist ein Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnispflicht nach § 34 i Abs. 1 GewO, eingetragen in das Vermittlerregister gemäß § 34 i Abs. 8 GewO.

Zuständige Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 20050

Eine aktuelle Auflistung der Produktpartner der OVB
Vermögensberatung AG finden Sie hier:

Liste OVB Produktpartner als PDF

Suzana Sonnenberg besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Suzana Sonnenberg. Kundengelder / Zuwendungen Suzana Sonnenberg nimmt keine Kundengelder entgegen.Zahlungen erfolgen direkt von den Kunden an die jeweiligen Produktgeber.
Suzana Sonnenberg erhält von den Partnergesellschaften für die Produktvermittlung eine Vergütung (Provisionszahlung), die einbehalten werden darf. Diese ist in der Versicherungsprämie einkalkuliert.

Vermittler-Registerstelle, bei der sich die Eintragungen überprüfen lassen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel. 0180 / 6005850 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
www.dihk.de, www.vermittlerregister.info

Alternative Streitbeilegung — Beschwerde-/Schlichtungsstellen
Sofern im Falle einer Kundenbeschwerde im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Versicherung ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit unserem Unternehmen gefunden werden kann, ist unser Unternehmen bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor den nachstehenden Schlichtungsstellen teilzunehmen.

Betrifft die Beschwerde eine Versicherungsvermittlung, ist der Versicherungsombudsmann e.V. zuständig.
Kontakt: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin – Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Aus dem Ausland erreichen Sie die Schlichtungsstelle unter der gebührenpflichtigen Rufnummer – +49 30 206058 99. Fax.: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Aus dem Ausland erreichen Sie die Schlichtungsstelle per Fax unter der gebührenpflichtigen Rufnummer +49 30 206058 98.
Web: www.versicherungsombudsmann.de
Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Betrifft die Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung

Kontakt: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax.: 030 / 204 58 931
Web: www.pkv-ombudsmann.de
Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

Bitte achten Sie darauf, dass das Schlichtungsverfahren voraussichtlich ausgesetzt wird, wenn Sie Ihren Anspruch nicht vorher direkt bei uns geltend gemacht haben oder wenn seit der Geltendmachung nicht mehr als zwei Monate vergangen sind und wir den Anspruch innerhalb der zwei Monate weder anerkannt noch abgelehnt haben.
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, die Vermittlung einer Immobilie, die Vermittlung eines Bausparvertrages oder die Vermittlung einer Finanzanlage im Sinne des § 34 f Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GewO (Investmentfonds oder einen Alternativen Investmentfonds), nimmt unser Unternehmen nicht an einem externen Schlichtungsverfahren teil. Sie haben jedoch immer die Möglichkeit, sich wegen einer Beschwerde auch zu solchen Verträgen oder Produkten an unser Unternehmen zu wenden.